sigeko-Ausland

Damit Sie beruhigt gehen können und gesund wiederkommen

Beratung deutscher Unternehmen im Ausland

Auf einem globalen Markt werden auch Bauleistungen immer häufiger europa- oder weltweit ausgeschrieben und vergeben. Um im Ausland tätig zu werden, ist detaillierte Kenntnis über die jeweils geltenden Arbeitsschutzgesetze erforderlich. Eine Verletzung dieser Gesetze und Rechte der Arbeitnehmer kann auf Seiten der Arbeitgeber zu erheblichen haftungsrechtlichen Konsequenzen führen, die am Ende den wirtschaftlichen Erfolg eines Projektes gefährden können. Auch kann es zu schwerwiegenden versicherungsrechtlichen Auswirkungen für den Arbeitnehmer führen, bis hin zum Verlust seines Versicherungsschutzes. Wir beraten und unterstützen Sie und Ihre Mitarbeiter bei der Umsetzung der jeweils gültigen arbeitsschutzrechtlichen Gesetzgebung.

Beratung ausländischer Unternehmen in Deutschland

Um auf dem deutschen Markt tätig werden zu können, ist es für ausländische Unternehmen von großer Bedeutung, die deutsche Gesetzgebung zum Arbeitsschutz zu kennen, zu verstehen und umzusetzen. Bereits in der Angebotsphase werden wir beratend tätig, um so Kalkulationsfehler im Vergabeverfahren zu vermeiden. Bei der Beauftragung von Nachunternehmern sorgen wir dafür, dass diese ausreichend informiert sind, um dann ihre Mitarbeiter entsprechend der deutschen Gesetzgebung einzusetzen. Dies vermeidet formale Verstöße und Fehlverhalten auf der Baustelle. Beides kann bis zur kostenintensiven Stilllegung einer Baustelle in der Ausführungsphase führen.