sigeko

Das sollten Sie über die Baustellenverordnung wissen

Die Baustellenverordnung fordert vom Bauherrn den Einsatz eines Koordinators zum Schutz der Gesundheit und zur Optimierung der Sicherheit auf Baustellen.

Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das alle Leistungen nach der Baustellenverordnung in der Planungs- und Ausführungsphase für den Bauherrn übernimmt. Zu diesem Zweck kann der Bauherr uns als Koordinatoren bestellen oder uns alle Bauherrenpflichten nach § 4 der Baustellenverordnung übertragen.

Als Sicherheitsingenieure beschäftigen wir uns seit vielen Jahren sowohl mit dem Bauen als auch mit dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Wir vertreten die Interessen der Bauherren und arbeiten hierfür mit allen am Bau beteiligten Fachleuten, Behörden und Unternehmen kooperativ zusammen.

Professionelle Betreuung durch einen Sigeko trägt dazu bei, Unfälle und damit Personen- und Sachschäden zu verhindern. Die Förderung eines störungsfreien und reibungslosen Bauablaufs dient dabei nicht nur den Interessen des Bauherrn, sondern dem gemeinsamen Interesse aller am Bau beteiligten Menschen, Unternehmen und Behörden.